Übergang zur Schule

Schule am diebsturm

Grundschule des Landkreises Gießen
mit Ganztagsangebot (Pakt für den Ganztag)

Unser Einschulungsverfahren

Die Schulanmeldung – Kurzüberblick

  • ca. 1,5 Jahre vor der Einschulung: persönliche Schulanmeldung
  • Frühjahr vor der Einschulung: Amtsärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt
  • Frühjahr vor der Einschulung: verpflichtende Spielestunde an der Schule zur Feststellung der Schulfähigkeit
  • Frühsommer: Spielefest für zukünftige Schulkinder
  • Sommer vor der Einschulung: Schnuppertag

Weitere Details rund um die Einschulung entnehmen Sie dem Kooperationskalender Schule am
Diebsturm/KiTa‘s

Ausführliche Informationen

Etwa 1,5 Jahre bevor Ihr Kind eingeschult wird, erhalten Sie eine Einladung zur Schulanmeldung.

Wir vergeben Vor- und Nachmittagstermine.

Die Termine gehen Ihnen ca. zwei Wochen vorher mit der Post zu. Die Schulanmeldung an unserer Schule ist verpflichtend, auch wenn sie in naher Zukunft umziehen oder Ihr Kind an einer Privatschule anmelden möchten.
Der Zeitaufwand beträgt maximal 30 Minuten.

Bei der Schulanmeldung erhalten Sie Formulare und Übersichten, während wir uns mit Ihrem Kind unterhalten und einen ersten Eindruck gewinnen können. Bitte bringen Sie ein Original der Geburtsurkunde zu diesem Termin mit!

Was mache ich, wenn mein Kind erkrankt oder wir im Urlaub sind?

Sie geben im Sekretariat Bescheid, dass sie den Termin nicht wahrnehmen können. Frau Löffert, unsere Sekretärin, wird Ihnen einen Ersatztermin geben.

Das Sekretariat ist täglich ab 8 Uhr besetzt.

Was mache ich, wenn wir umziehen?

Die Schulanmeldung führen wir trotzdem an unserer Schule durch. Sie sind verpflichtet, uns nach Ihrem Umzug Ihre neue Adresse mitzuteilen und der Schule vor Ort Bescheid zu geben, dass Sie in diesen Bezirk gezogen sind. Alle Unterlagen schicken wir an Ihre neue zuständige Grundschule.

Was mache ich, wenn ich mein Kind an einer anderen Schule beschulen lassen möchte oder eine andere Grundschule zuständig ist, ich aber mein Kind an der Schule am Diebsturm beschult haben möchte?

Grundsätzlich müssen die Grundschüler die Grundschule besuchen, in deren Einzugsgebiet sie wohnen.

Ausnahmeregelungen gibt es, wenn sie den Besuch einer Privatschule wünschen oder z.B. Schwierigkeiten haben, eine Betreuung für Ihr Kind in der Umgebung zu organisieren.

Privatschule:
Wünschen Sie den Besuch einer Privatschule, teilen Sie dies uns bitte bei der Schulanmeldung mit. Wir vermerken dies in den Unterlagen. Sobald wir die Rückmeldung der Privatschule erhalten, dass Ihr Kind dort beschult wird, überweisen wir alle Unterlagen dorthin. Dennoch ersetzt die Mitteilung an uns, dass Sie eine Privatschule für ihr Kind ausgesucht haben, NICHT die persönliche Schulanmeldung an unserer Schule!

Öffentliche Schule:
Wenn Sie in unserem Einzugsbereich wohnen, Ihr Kind aber eine andere öffentliche Schule besuchen soll, können Sie vor dem Einschulungsjahr einen Gestattungsantrag bei uns einreichen. Diesen erhalten Sie im Sekretariat der Schule oder im Downloadbereich des Schulamtes in Gießen und Vogelsbergkreis.

Auf dem Antrag müssen Sie den gewünschten Schulwechsel begründen. Wir und die gewünschte Grundschule nehmen zu Ihrem Antrag Stellung und senden diesen an das zuständige Schulamt. Dieses entscheidet über Ihren Antrag und informiert Sie dann schriftlich über die getroffene Entscheidung.

Wenn Sie nicht in unserem Einzugsbereich wohnen, Ihr Kind aber an der Schule am Diebsturm beschulen lassen möchten, reichen Sie einen Gestattungsantrag an der für Sie zuständigen Schule ein. Alles Weitere entspricht der obigen Ausführung.

Die amtsärtzliche Untersuchung:
Vor dem Schulbeginn muss Ihr Kind amtsärtzlich untersucht werden. Diese Untersuchung findet im Gesundheitsamt Gießen statt. Die Termine gehen Ihnen vorher per Post zu. Die Teilnahme an dieser Untersuchung ist verpflichtend.

Können Sie diesen Termin nicht wahrnehmen, informieren Sie bitte das Gesundheitsamt und lassen sich einen Ersatztermin geben.

Was ist, wenn mein Kind beim Gesundheitsamt nicht mitgearbeitet hat und die Ärztin keine Einschulung empfiehlt?

Die Untersuchung beim Gesundheitsamt ist eine Momentaufnahme, die wir dennoch sehr genau nach Rücksprache mit dem Arzt in unsere Einschulungsentscheidung mit einbeziehen. Dennoch gehören zur Feststellung der Schulreife mehrere Gesichtspunkte, wie z.B.:

  • Kennenlernsituation bei der Schulanmeldung
  • Ggf. Hospitation im Kindergarten und Austausch mit den jeweiligen Erziehern (falls die Einverständnis Ihrerseits vorliegt)
  • Spielestunde in der Schule, ggf. Diagnostik durch das BFZ-Team der Georg-Kerschensteiner-Schule
  • Anamnestisches Gespräch mit den Erziehungsberechtigten

Die Spielstunde

Am Tag der Spielestunde kommt jeweils eine Kleingruppe (max. 8 Kinder) der zu unserem Einzugsgebiet gehörenden Vorschulkinder in unsere Schule.

Eine Einladung geht Ihnen per Post zu. Unser Einschulungsteam (Schulleitung BFZ-Kräfte und Vorklassenleitung) führen mit den Kindern eine Spielstunde durch, die alle Vorläuferkompetenzen bzgl. der Einschulungsfähigkeit überprüft.

Die Kinder

  • hören eine Geschichte
  • arbeiten im Bereich der Pränumerik mit den ersten Zahlvorstellungen
  • stellen sich in natürlichen Sprechanlässen sprachlich dar
  • Zeigen ihre motorischen Fertigkeiten, sowohl feinmotorisch, wie z.B. beim Malen und Basteln als auch grobmotorisch beim Turnen.

Was sollte mein Kind an diesem Tag mit in die Schule bringen?

Ihr Kind benötigt:

  • Schere
  • Kleber
  • Bleistift
  • Buntstift
  • Turnschuhe
  • Frühstück + Getränk

Was mache ich, wenn mein Kind erkrankt oder wir im Urlaub sind?

Geben Sie bitte Frau Löffert, unserer Sekretärin, Bescheid. Sie erhalten einen neuen Termin, da die Spielstunde verpflichtend ist!

Ist der Termin der Spielstunde relevant für die Entscheidung über eine Einschulung?

Ja. Über das Ergebnis der Spielstunde werden Sie von einer Lehrkraft des Einschulungsteams informiert.

Was mache ich, wenn ich möchte, dass mein Kind die Vorklasse besucht?

Der Schnuppertag

Die Vorschulkinder haben an diesem Tag die Möglichkeit zwei Unterrichtsstunden lang zwei Unterrichtsstunden vorab kennenzulernen. Die Kindergartenkinder werden von den Erziehern zur Schule begleitet und zurückgeführt. Die Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, nehmen im Vorfeld Kontakt mit Frau Löffert auf, und organisieren das Bringen und Holen am Schnuppertag eigenständig.

Details zur Vorbereitung auf die Einschulung

Damit Sie und Ihr Kind die Schule besser kennenlernen können und der Übergang von Kindergarten zur Schule optimal verläuft, bieten wir folgende Möglichkeiten an:

  • Informationselternabende, Elternabend für Vorlaufkurs
  • Die Kinder aus den Kindertagesstätten besuchen am Nachmittag die Schule und nehmen vor Ort in der Mensa ein Essen ein.
  • die Eltern können in der Vorklasse hospitieren
  • die Vorschulgruppen nehmen an verschiedenen Aktivitäten der Schule teil (Spielefest, gemeinsames Frühstück, Vorlesevormittag, etc.)

Was ist eine Vorklasse?

Eine Vorklasse besuchen die Kinder, die von ihrem Alter her schulpflichtig sind, aufgrund von ihrer Entwicklung her noch ausreichend Zeit benötigen, um im Folgejahr einen gelungenen Schulstart in Klasse 1 zu haben. Die Entwicklungsverzögerungen können verschiedene Bereiche betreffen, wie z.B. soziale Kompetenz, emotionale Entwicklung, Aufmerksamkeit, Konzentration, Feinmotorik, Grobmotorik, o.ä.. Für Kinder, die verschiedene Entwicklungsbedarfe haben, wird individuell zwischen einer Förderung im Kindergarten und den Besuch einer Vorklassen entschieden.

Für eine Rückstellung in die Vorklasse ist Ihre Zustimmung als Eltern nicht erforderlich. Wenn Sie diese Entscheidung nicht teilen, kann Ihr Kind auch für ein Jahr in den Kindergarten zurückgestellt werden. Die Feststellung der Schulfähigkeit obliegt nach dem Paragraph 58 des Hess. Schulgesetzes der Schulleitung.

Kann ich mein Kind auch vorzeitig einschulen?

Alle Kinder, die zwischen Juli und Dezember des Vorjahres der Einschulung geboren wurden, können grundsätzlich auf Antrag der Eltern auch vorzeitig eingeschult werden. Einen formlosen Antrag unter Angabe des Kindergartens reichen Sie der Schule ein.

Über eine vorzeitige Einschulung entscheidet die Schulleitung nach Sichtung aller Unterlagen und Rücksprachen mit der KiTa, ggf. dem BFZ sowie dem schulpsychologischen Dienst.
Die Schulleitung weist darauf hin, dass einer vorzeitigen Einschulung nur stattgegeben werden kann, wenn neben der körperlichen, geistigen und seelischen Reife die sozial-emotionale Entwickung so weit ausgeprägt ist, dass man den Belastungen in der ersten Klasse gewachsen ist!

Marissa Thiel